Vermieter meldet sich nicht — und die Heizung ist aus
Sie haben Ihrem Vermieter die defekte Heizung gemeldet, aber er reagiert nicht. Im Winter ist das mehr als ärgerlich — es ist gesundheitlich bedenklich und rechtlich ein klarer Mangel. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie tun dürfen und sollen, ohne rechtliches Risiko.
Schritt 1: Schriftliche Mangelanzeige mit Frist
Falls noch nicht geschehen: sofort schriftlich. E-Mail reicht rechtlich, besser ist Einschreiben mit Rückschein. Inhalt:
- Genaue Beschreibung des Mangels („Heizung komplett ausgefallen seit 14.10.")
- Zeitpunkt des Auftretens
- Konkrete Frist zur Behebung (im Winter: 24–48 Stunden)
- Ankündigung der Ersatzvornahme bei Fristablauf
- Unterschrift und Datum
Schritt 2: Dokumentation des Mangels
Ab dem ersten Tag Protokoll führen:
- 3-mal täglich Raumtemperatur messen (Thermometer in Wohnzimmermitte, 1 m Höhe)
- Datum, Uhrzeit, Raum, Temperatur in einer einfachen Tabelle festhalten
- Fotos von Heizkörpern, Thermostaten, Heizungsanlage
- Bei Gas-Geruch oder Rauchbildung: Feuerwehr 112, Bestätigung anfordern
Schritt 3: Was „angemessene Frist" bedeutet
- Komplett-Ausfall im Winter (unter 15 °C): 24 Stunden
- Teilausfall mit unter 20 °C: 48–72 Stunden
- Warmwasserausfall alleine: 72 Stunden
- Sommer (Mai–September): 1–2 Wochen
Rechtsgrundlage: § 536a BGB (Ersatzvornahme) sowie AG- und LG-Entscheidungen, die Fristen im Winter eng auslegen.
Schritt 4: Wenn keine Reaktion — Ersatzvornahme
Nach Fristablauf dürfen Sie selbst einen Fachbetrieb beauftragen. Die Kosten können Sie:
- An den Vermieter weiterberechnen (Rechnung geht an Vermieter-Adresse)
- Von der nächsten Miete abziehen (§ 536a Abs. 2 BGB)
- Bei Zahlungsverweigerung des Vermieters: einklagen
Achtung: Sie müssen die „wirtschaftlichste Reparatur" wählen. Also nicht das teuerste Angebot, sondern einen seriösen Fachbetrieb mit marktüblichen Preisen. Ein Meisterbetrieb mit ordnungsgemäßer Rechnung ist hier der richtige Ansprechpartner.
Parallel: Mietminderung
Ab Tag 1 der Mangelanzeige können Sie die Miete anteilig mindern. Details in unserem Ratgeber Mietminderung bei Heizungsausfall. Mindern Sie die Kaltmiete unter Vorbehalt, nicht die Bruttomiete.
Hilfe von Dritten
- Mieterverein: Mitgliedschaft ca. 80–100 Euro/Jahr, beraten rechtlich, schreiben Vermieter direkt an
- Sozialamt: Bei akuter Notlage (alte Menschen, Kleinkinder, Kranke) kann das Amt sofortige Abhilfe verlangen
- Gesundheitsamt: Bei Kälte unter 15 °C und Gesundheitsrisiko kann Anordnung an Vermieter ergehen
- Schornsteinfeger: Bei Gas-Geruch oder Abgas-Problemen sofort einschalten
Nicht tun
- Miete komplett einbehalten: ab 2 Monatsmieten kann der Vermieter fristlos kündigen
- Luxus-Reparatur oder Komplett-Austausch beauftragen: nur die notwendige Reparatur ist erstattungsfähig
- Selbst basteln: wenn Sie dabei etwas kaputt machen, haften Sie
Wir kommen, reparieren, Rechnung geht an Vermieter
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